Die Befreiung von der Anleinpflicht, bzw. „die Ausnahmegenehmigung vom Leinenzwang in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern im Stadtgebiet Hannover“, kann beim Veterinäramt nach Bestehen der Sachkundeprüfung beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass der Sachkundenachweis unangeleint durchgeführt wurde. Anerkannt sind momentan die Begleithundeprüfung, der Hundeführerschein des BHV, der niedersächsische Sachkundenachweis und der D.O.Q.-Test 2.0.
Dem Antrag muss die Prüfungsbescheinigung beigefügt werden mit dem Vermerk, dass die Prüfung im ablenkungsarmen Bereich ohne Leine durchgeführt wurde.
Die Zuverlässigkeit des Hundehalters/ der Hundehalterin wird außerdem anhand eines Führungszeugnisses der Belegart 0 geprüft, welches beim Bürgeramt beantragt werden kann.
Das Veterinäramt wendet sich dann an den Prüfer/ die Prüferin der Sachkundeprüfung, um das Prüfungsprotokoll zu erhalten. Wird die Erlaubnis erteilt, ist sie vom Hundehalter oder der Hundehalterin stets mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Sie gilt nur für das geprüfte Mensch-Hund-Team.