Mit Hund unterwegs

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Sachkunde für Hundehalter

Das niedersächsische Hundegesetzt (NHundG) hat in den vergangenen Jahren einige Neuerungen erfahren, deren Inhalt ich hier kurz und übersichtlich darstelle.

  • Jeder Hund muss im Zentralen Register angemeldet werden. Die Registrierung wird durch die KSN, Kommunale Systemhaus Niedersachsen, im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt. Dafür entstehen einmalige Gebühren.
  • Jeder Hund muss ab einem Alter von sechs Monaten elektronisch mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
  • Jeder Hundehalter und jede Hundehalterin ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für seinen oder ihren Hund abzuschließen.
  • Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter*innen in Niedersachsen ihre Sachkunde nachweisen können.
  • Als sachkundig gilt, wer in den letzten zehn Jahren vor dem 1. Juli 2011 mindestens zwei Jahre nachweislich und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat. Als Nachweis gilt z.B. die Anmeldung bei der Stadt.

Sowohl die Niedersächsische Sachkundeprüfung, als auch der D.O.Q.-Test 2.0 sind als Sachkundenachweis anerkannt. Beide Prüfungen gliedern sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Mehr dazu können Sie meinem Leistungsspektrum entnehmen.